- Triebverbrechen
- Trieb|ver|bre|chen, das:aus dem Drang zur Befriedigung eines ↑ Triebes (1 a), bes. des Geschlechtstriebs, als Triebhandlung begangenes Verbrechen.
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Trieb|ver|bre|chen, das: aus dem Drang zur Befriedigung eines Triebes (1 a), bes. des Geschlechtstriebs, als Triebhandlung begangenes Verbrechen.
Universal-Lexikon. 2012.